Kündigungsschutz, Abfindung, Lohn, Arbeitsvertrag, Tarif

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht bezeichnet rechtliche Regeln für weisungsgebundene Beschäftigung gegen Bezahlung. Wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet sind diese Regeln in einer Vielzahl verschiedener Gesetze, Verordnungen und Rechtsquellen verstreut. So können für ein Arbeitsverhältnis für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge selbst dann zwischen den Vertragsparteien gelten, wenn weder der Arbeitnehmer einer Gewerkschaft noch der Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehören, die Tätigkeit jedoch in den Anwendungsbereich des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages fällt.

Rechtsanwalt Liedhegener vertritt Ihre rechtlichen Interessen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch in arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Ein wesentlicher Anteil seiner Tätigkeit liegt in der Beratung im Vorfeld streitiger Auseinandersetzungen, die eine bestmögliche Wahrung und Durchsetzung der Interessen des Mandanten gewährleistet

Dabei besteht die besondere Ausgangssituation arbeitsrechtlicher Streitigkeiten darin, dass einerseits die Ausübung des Berufs für den Arbeitnehmer und die Erledigung der Arbeit für den Arbeitgeber jeweils sehr hohe persönliche und wirtschaftliche Bedeutung haben und dass andererseits bereits das Entstehen und Fortbestehen eines rechtlichen Konflikts einer sinnvollen Fortsetzung der Zusammenarbeit entgegen stehen.

Vor dem Hintergrund der durch längere Verfahrensdauer auf beiden Seiten drohenden Nachteile werden Kündigungsschutzprozesse häufig in einem früh anberaumten Gütetermin durch Vergleich erledigt, zumal das Arbeitsgericht im Kündiungsschutzverfahren ohnehin die Möglichkeit hat, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nur bei berechtigter Kündigung festzustellen, sondern auch dann, wenn zwar die Kündigung nicht rechtmäßig war, aber eine Fortsetzung des zerrütteten Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre, wobei dann zugleich der Arbeitgeber wegen der Unrechtmäßigkeit der Kündigung zur Zahlung einer Abfindung zu verurteilen ist. Ist ein solcher Ausgang absehbar, kann das Ergebnis durch einen sinnvollen Vergleich im Gütetermin vorweggenommen und das Verfahren wesentlich verkürzt werden.

Nicht immer geht es im Arbeitsrecht allerdings gleich um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nicht gleich zu einer Beendigung führende Meinungsverschiedenheiten können aus Fragen zu Urlaubszeiten, Überstunden, Pausenzeiten oder Krankheiten des Arbeitnehmers oder seiner Angehörigen entstehen, aber auch bei nicht gezahltem Lohn, Kurzarbeit oder drohender Insolvenz des Arbeitgebers.

Eine Besonderheit, auf die ein Rechtsanwalt jeden Mandanten im Arbeitsrecht hinzuweisen hat, besteht darin, dass es anders als im sonstigen Zivilrecht in erster Instanz keine Erstattung der Verfahrenskosten gibt: Wer beim Arbeitsgericht gewinnt, erhält seine Anwaltskosten nicht vom Gegner erstattet.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind häufig Fristen einzuhalten, deren Versäumung nicht wieder gut zu machen ist. Es empfiehlt sich deswegen, umgehend rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.