Mediation, Schlichtung

Mediation

Rechtsanwältin Petra Liedhegener hat im Jahr 2012 ihre Ausbildung zur Mediatorin nach § 7 a BORA bei dem deutschen Anwaltsinstitut absolviert und bietet in unserer Kanzlei in Solingen die Durchführung von Mediationen an.

Mediation ist ein in Deutschland noch relativ neues und wenig angewandtes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Es steht neben anderen Konfliktbearbeitungsverfahren wie der gerichtlichen Auseinandersetzung oder der Schlichtung. Anders als in einem gerichtlichen Verfahren unterstützt in einem Mediationsverfahren ein neutraler Dritter (der Mediator/ die Mediatorin) die Konfliktparteien, ihren Streit zeitnah zu beenden und dabei eine Lösung zu finden, die ihren individuellen Interessen entspricht. Anders als ein Richter entscheidet der Mediatior den Konflikt nicht. Der Mediator ist allparteilich, sein Ziel ist es, beide Seiten zu verstehen und ihnen gleichen Raum zu bieten. Die Beteiligten selbst erarbeiten in diesem besonders strukturierten Verfahren eigenverantwortlich und gemeinsam ihre Konfliktlösung. Ein Mediationsverfahren ist dabei immer ergebnisoffen.

Der Mediator ist verantwortlich für das Verfahren und dessen Struktur, die Parteien selbst sind verantwortlich für den Inhalt.

Der Vorteil gegenüber der oft unvorhersehbaren Entscheidung eines Dritten ist zum einen die Schnelligkeit, mit der der Konflikt beigelegt werden kann. Zum anderen führt die selbst erarbeitete Konfliktlösung zu langfristig tragfähigen Ergebnissen, die für beide Parteien eine Perspektive für die Zukunft eröffnen.

Ein Mediationsverfahren ist besonders geeignet, wenn die Konfliktparteien in langfristiger geschäftlicher oder privater Beziehung zueinander stehen. Da die Mediation in besonderem Masse durch Eigenverantwortung geprägt ist und ein freiwilliges Verfahren darstellt, ist es nur dann eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn beide Parteien bereit sind mitzuwirken und eine Einigung wollen. Die Beteiligten vereinbaren dabei schon zu Anfang des Verfahrens, dass die Inhalte des Mediationsverfahrens vertraulich sind.

Ein Mediationsverfahren gliedert sich in fünf Phasen:

  1. Auftragsklärung

    Der Mediator informiert über das Mediationsverfahren, seine besondere Rolle und Haltung und prüft, ob die Mediation das richtige Verfahren ist.

  2. Themensammlung

    Die Parteien sammeln Themen, die sie im Verfahren bearbeiten wollen. Diese Themen werden unter Mithilfe des Mediators für die weitere Bearbeitung strukturiert.

  3. Konfliktklärung

    Unter Anleitung des Mediators werden die Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten zu den Themen ermittelt.

  4. Lösungssuche

    Lösungsmöglichkeiten werden zuerst gesammelt und danach gewichtet und bewertet.

  5. Vereinbarung

    Das Ergebnis der Mediation wird als Vereinbarung ausgearbeitet und schriftlich festgehalten, ggfs. in Form eines vollstreckbaren Anwaltsvergleichs oder eines notariellen Vertrags.

Ein erstes Informationsgespräch bietet Rechtsanwältin Liedhegener Ihnen kostenfrei an. Das weitere Honorar wird unter Berücksichtigung der Gesamtumstände individuell vereinbart.