Unfall, Verkehr

Verkehrsrecht (Unfallrecht)

Wir beraten und vertreten Geschädigte eines Verkehrsunfalls umfassend bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch nötigenfalls vor Gericht, damit ihr gesamter Sachschaden (Fahrzeugschaden, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Abschleppkosten etc. bis hin zu einer allgemeinen Kostenpauschale) und auch der sog. immaterielle Schaden bei einer Gesundheitsverletzung (Schmerzensgeld) von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt wird und nicht nur das, was die Haftpflichtversicherung freiwillig zu erstatten bereit ist.

Ist die Haftungsfrage klar, versuchen zahlungspflichtige Versicherungen im eigenen Interesse umgehend unmittelbar mit dem Geschädigten die Schadensregulierung abzuwickeln. Das geschieht allerdings ausschließlich um Kosteneinsparungen zu erzielen. Denn durch diese Art der Abwicklung profitieren die Versicherungen häufig von der Unkenntnis der Geschädigten, die auf sich alleine gestellt, ihre Ansprüche nicht vollständig geltend machen, weil ihnen hierfür notwendige Rechtskenntnisse fehlen und sie wegen eines vermeintlich kulanten zusätzlichen Angebotes der Versicherung davon absehen, sich fachkundig beraten und vertreten zu lassen. Tatsächlich sind solche Angebote, wie z.B. ein Hol- und Bringservice, häufig daran gekoppelt, dass eine vom Versicherer benannte Werkstatt mit der Reparatur beauftragt wird, die in der Regel der Versicherung besonders günstige Konditionen als Gegenleistung für die regelmäßige Beauftragung gewährt und unter erheblichem Kostendruck steht, was die Gefahr einer schlechteren Reparatur in sich birgt.

Die Realisierung sämtlicher Schadenersatzansprüche ist nicht so unkompliziert, dass Geschädigte dies selbst versuchen oder Werkstätten oder gar Autovermietungen überlassen könnten, die verständlicherweise zuallererst die Einziehung ihrer eigenen Vergütung im Sinn und kein eigenes Interesse daran haben, zu überprüfen, welche weitergehenden Ansprüche bestehen. Ihnen fehlt hierzu in der Regel nicht nur das notwendige Fachwissen sondern auch die Berechtigung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Ansprüche können übersehen werden und es besteht sogar die Gefahr, dass der Geschädigte -unzureichend rechtlich informiert- auf einem Teil des Schadens sitzen bleibt. Versicherungen versuchen nahezu standardmäßig Ansprüche der Geschädigten zu kürzen, häufig zu Unrecht.

Die anwaltliche Vertretung verhindert solche Risiken. Nach einem Unfall empfiehlt es sich deswegen, umgehend rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, sei es auch unter Umständen zunächst zur Klärung der Haftungsfrage. Unter Umständen kommt eine sogenannte Mitschuld in Betracht oder ein Unfallbeteiligter haftet zumindest anteilig wegen der sog. Betriebsgefahr seines Fahrzeuges. Je nach Rechtslage ist zu entscheiden, ob es im Einzelfall sinnvoll ist, einen KFZ-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen oder zunächst einen Reparaturkostenvoranschlag einzuholen.

Besteht eine Vollkaskoversicherung, kann diese unter Umständen vorrangig in Anspruch genommen werden und nur wegen des durch die Vollkaskoversicherung nicht abgedeckten Schadens und einer eventuellen Selbstbeteiligung die Versicherung des Schädigers. Unter Ausnutzung des sogenannten Quotenvorrechts kann der Geschädigte im besten Fall trotz einer Mithaftung seinen Schaden fast komplett erstattet erhalten.

Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist für den Geschädigten in der Regel kostenlos, weil die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen hat, soweit sie reguliert oder soweit im Prozess die Ansprüche durchgesetzt werden.

Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch in einem gegen Sie gerichteten Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) oder Strafverfahren, sei es im Zusammenhang mit einem Unfall stehend oder isoliert.